Teilnahmebedingungen der Bridgestone Reifengarantie

Die Bridgestone Reifengarantie ist ein Angebot der Bridgestone Europe NV/SA, Niederlassung Österreich (nachfolgend „Bridgestone“) für Käuferinnen und Käufer (nachfolgend: „Käufer“ oder „Teilnehmer“) von ausgewählten Bridgestone Reifen, die im teilnehmenden Handel erworben werden.

Mit der Bridgestone Reifengarantie unterstützt Bridgestone Käufer im Falle eines Reifenschadens finanziell bei der Anschaffung eines Ersatzreifens.

Es gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen.

 

  1. Aktionszeitraum, Region, teilnehmende Händler

1.1       Die Aktion Bridgestone Reifengarantie wird ab dem 01.03.2021 in Österreich und ausschließlich bei ausgewählten stationären Reifenfachhändlern (nachfolgend: „teilnehmender Händler“) von Bridgestone angeboten.

1.2       Das Angebot der Bridgestone Reifengarantie ist zunächst befristet und endet am 31.12.2024 (nachfolgend: „Aktionszeitraum“). Bridgestone ist berechtigt, die Aktion und das Angebot der Bridgestone Reifengarantie zur verlängern oder aus wichtigem Grund einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn das Angebot wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist oder die teilnehmenden Handelspartner die Bridgestone Reifengarantie nicht mehr anbieten möchten. Laufende Garantiezeiten bleiben vom Ende des Aktionszeitraums unberührt.

 

  1. Teilnahmeberechtigung, Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmebeschränkungen

2.1       Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen festen Wohnsitz in Österreich haben sowie juristische Personen mit Sitz in Österreich.

2.2       Um die Bridgestone Reifengarantie in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer folgende Voraussetzungen erfüllen.

-        Kauf von mindestens 2 neuen Bridgestone Reifen für Pkw oder SUV/4x4 in allen Größen bzw. für Transporter (LLKW) in allen Größen. Umfasst sind Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen.

-          Die bezeichneten Reifen müssen ausschließlich bei teilnehmenden Händlern erworben und durch diese auch montiert werden (siehe Punkt 3.).

-          Der Kauf der Reifen erfolgt innerhalb des Aktionszeitraums

-          Anmeldung auf der Internetseite http://garantie.bridgestone.de und Registrierung der Reifen innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum (siehe Punkt 4.)

 

2.3       Jeder Käufer kann pro Fahrzeug bis zu zwei Reifensätze (entspricht 2x4 Reifen) und insgesamt bis zu zehn Fahrzeuge für die Bridgestone Reifengarantie anmelden.

 

  1. Teilnehmender Handel

3.1       Die Aktion Bridgestone Reifengarantie wird ausschließlich im teilnehmenden Reifenfachhandel angeboten; anderweitig erworbene und/oder montierte Reifen sind von der Aktion nicht umfasst. Die teilnehmenden Händler können auf der Startseite der Internetseite http://garantie.bridgestone.at eingesehen bzw. abgefragt werden. Über eine Postleitzahlensuche werden teilnehmende Händler aus der entsprechenden Region angezeigt.

3.2       Die Auswahl der teilnehmenden Händler kann sich innerhalb der Aktion ändern. Ist eine Reifengarantie bereits aktiviert, aber der Händler nimmt zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr an der Aktion teil, so bleibt die Gültigkeit der Reifengarantie davon unberührt und ist weiter wirksam.

 

  1. Anmeldung, Registrierung, Aktivierung der Bridgestone Reifengarantie

Um an der Aktion Bridgestone Reifengarantie teilnehmen zu können, muss der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf der jeweiligen Reifen den Kauf wie folgt online registrieren:

1)        Öffnen der Internetseite http://garantie.bridgestone.at

2)        Klick auf „Registrieren“ oder „Reifengarantie aktivieren“

3)        Käuferkonto anlegen und bestätigen (Bestätigungslink kommt per E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse)

4)        Eingabe der abgefragten Daten

  1. Handelspartner
  2. Daten zur Person bzw. dem Unternehmen des Käufers
  3. Fahrzeugdaten

5)        Hochladen des vollständigen Kaufnachweises (Rechnung, Quittung, Kaufbeleg), aus welchem eindeutig die entsprechenden Bridgestone Reifen (siehe 2.2), das Kaufdatum, der Händler sowie das Fahrzeug, an welchem der Reifen montiert wurde, hervorgeht. Der Kaufnachweis kann als Datei oder bei Anmeldung mit aktuellen Smartphones einfach per Fotofunktion hochgeladen werden.

6)        Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Datenschutzvereinbarung.

Sind alle Daten vollständig eingebeben und die Punkte erfüllt, ist die Reifengarantie für die entsprechenden Reifen aktiviert. Der Käufer kann nun auch weitere Reifen, die unter diese Teilnahmebedingungen fallen, innerhalb seines Käuferkontos registrieren. Details zur Reifengarantie siehe Punkt 5.

 

  1. Wirksamkeit, Umfang und Dauer der Bridgestone Reifengarantie

5.1       Die Reifengarantie wird erst mit vollständiger Registrierung und Aktivierung gemäß der o. g. Punkte wirksam. Die Reifengarantie startet rückwirkend mit dem Datum des Kaufs und ist 24 Monate gültig. Die jeweilige Garantieleistung bestimmt sich ab Kaufdatum (siehe Punkt 5.6).

5.2       Kulanzzeitraum: Entsteht dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Kauf, aber vor Aktivierung der Bridgestone-Garantie ein Reifenschaden am gekauften Reifensatz, so kann der Käufer die Garantie auch nach dem Schadensfall innerhalb der 14-Tage-Frist ab Kaufdatum noch nachträglich aktivieren. Sofern alle Teilnahmekriterien erfüllt sind und der Schadenfall durch die Bridgestone Reifengarantie abgedeckt ist (siehe unten), findet die Garantie dann auch auf den bereits beschädigten Reifensatz Anwendung.

5.3       Die Bridgestone Reifengarantie deckt nur folgende Schäden an den Reifen ab:

-          Beschädigungen des Reifens durch Bordsteinkanten

-          Einfahrschäden wie Schnitt- und Stichschäden durch Fremdkörper (Nagel, Scherben, etc.)

Durch den Käufer oder Dritte vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht erfasst. Bei Beschädigungen des Reifens, die durch falsche Lagerung oder unsachgemäße Montage entstehen, ist ein Garantieanspruch ebenfalls ausgeschlossen.

5.4       Ein Anspruch unter dieser Garantie bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Reifen; Felgenschäden sind von der Bridgestone Garantie nicht umfasst. Wird vom Fachhändler empfohlen, weitere Maßnahmen zu ergreifen als nur den beschädigten Reifen zu wechseln, so erstreckt sich die Garantie lediglich auf den oder die beschädigten Reifen.

5.5       Die Bridgestone Reifengarantie gilt nicht, wenn der entsprechende Reifen eine Restprofiltiefe von unter 4 mm aufweist.

5.6       Sofern ein Reifenschaden von diesen Teilnahmebedingungen umfasst ist, kann eine Kaufpreiserstattung bei Kauf eines Bridgestone Ersatzreifens für diesen geltend gemacht werden: diese erfolgt unter Berücksichtigung des Alters des beschädigten Reifen ab Kauf gemäß folgender Staffelung:

Eine Erstattung erfolgt lediglich bezüglich des Kaufpreises des Ersatzreifens gemäß der Staffelung. Die Kosten für die Montage und der Austausch weiterer, nicht beschädigter Reifen sind von der Garantie nicht umfasst.

Hinweis: Die Garantiestaffel wurde zum 01.10.2021 verbessert. 100% Erstattung galt bis dahin die ersten drei Monate, 75% Erstattung galt für die Monate 4-9. Die verbesserten Garantiewerte gelten aus Kulanz für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Schäden ab dem 01.10.2021.

Der Anspruch wird in Form einer anteiligen Kaufpreiserstattung für den Ersatzreifen reguliert (siehe Punkt 6.).

5.7       Der Käufer hat eine Nachweispflicht in Bezug auf alle anspruchsbegründenden Tatsachen und Erstattungsvoraussetzungen.

 

  1. Schadensregulierung im Garantiefall

6.1       Der Käufer muss die Garantie-relevante Beschädigung durch aussagekräftige Fotos festhalten und nachweisen.

6.2       Der Käufer kauft einen Ersatz aus dem Bridgestone-Sortiment für den beschädigten Reifen bei einem Reifenhändler seiner Wahl auf eigene Rechnung.

6.3.      Der Käufer meldet den Schaden innerhalb von 14 Tagen ab Kauf des Ersatzreifens über die Internetseite http://garantie.bridgestone.at. Hierzu muss er sich einloggen und bei dem betroffenen Reifensatz die Funktion „Schaden melden“ nutzen. Es erscheint ein Schaden-Meldeformular“, das vollständig ausgefüllt werden muss. Im Rahmen der Schadensmeldung müssen der Kaufnachweis für den Ersatzreifen sowie Nachweise (Foto/s) über die Beschädigung hochgeladen werden.

6.4       Nach vollständigem Ausfüllen des Formulars wird der Antrag versendet und von Bridgestone geprüft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, welche der Garantiefall erfordert, erhält der Käufer innerhalb von 6 Wochen den anteiligen Kaufpreis für den Ersatzreifen gemäß 5.6 per Banküberweisung erstattet. Im Rahmen der Bridgestone Reifengarantie werden die Kosten für Arbeiten, die in Verbindung mit dem Wechsel des Reifens entstehen, wie Auswuchten oder andere Serviceleistungen, nicht übernommen.

6.5       Der oder die nötigen Ersatzreifen ersetzen die beschädigten Reifen innerhalb der mit der Bridgestone Reifengarantie abgesicherten Reifen; die ursprüngliche Garantie-Restlaufzeit findet auch auf die Ersatzreifen Anwendung.

6.6       Bridgestone behält sich das Recht vor, den beschädigten Reifen zur Prüfung innerhalb von zwei Wochen beim Händler abzuholen.

6.7       Die Kostenerstattung für den Ersatzreifen erfolgt durch den Bridgestone Dienstleister TAKTZEIT GmbH in Form einer Überweisung auf das vom Käufer angegebene Konto.

 

  1. Überschneidung mit anderen Garantien und/oder Versicherungen, Übertragung der Garantieansprüche

7.1       Sollte der Reifenschaden nicht ausschließlich im Rahmen der Bridgestone Reifengarantie geltend machen, sondern auch bei einer Versicherung bzw. über eine anderweitige Herstellergarantie („Regulierer“), kann der Käufer verpflichtet sein, den Garantieanspruch aus der Bridgestone Reifengarantie auch dem Regulierer zu melden. Dazu prüft der Käufer bitte seine Unterlagen zu bestehenden bzw. weiteren Garantien und / oder Versicherungen für seine Reifen.

7.2       Bridgestone reguliert gemäß der Bridgestone Reifengarantie ausschließlich dem teilnehmenden Käufer gegenüber. Dieser ist verpflichtet, Bridgestone von etwaigen Ansprüchen der Regulierer freizustellen. Eine Übertragung der Garantieansprüche ist nicht möglich.

 

  1. Datenschutz

8.1       Datenschutzinformationen: Alle personenbezogenen Daten der Käufer werden von den Veranstaltern (zugleich verantwortliche Stellen) vertraulich behandelt und nur zum Zweck der Durchführung der Aktion erhoben, gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an Erfüllungsgehilfen (Dienstleister, Agenturen) zur Umsetzung dieser Aktion übermittelt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte findet nicht statt, soweit hierfür nicht eine Einwilligung des Teilnehmers oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden an den Veranstalter der Aktion zum Zwecke der Durchführung der Aktion und insbesondere zur Benachrichtigung per E-Mail oder Telefon über die Aktion übermittelt.

8.2       Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen die Datenverarbeitung betreffend sowie auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Teilnehmer bitte direkt an Bridgestone unter:

Per Post an:

Bridgestone Europe NV/SA,
Niederlassung Österreich
MKT Reifengarantie
Media Quarter Marx 3.3
Maria-Jacobi-Gasse 1 
1030 Wien
 

Per E-Mail an:

garantie@bridgestone-kundendialog.eu 

Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht des Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Durchführung der Aktion mit Wirkung für die Zukunft. Macht der Teilnehmer vom Recht auf Widerspruch Gebrauch, kann der Veranstalter jedoch seine Leistungen nicht mehr erbringen.

8.3       Hinweis: Nach dem Löschungsantrag werden die Daten nach dem Ende der Aktion bzw. dem Ablauf der letzten Garantielaufzeit der vom Käufer angemeldeten Reifensätze gelöscht.

8.4       Der Teilnehmer hat ferner das jederzeitige Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z.B. bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Wohnsitzes des Teilnehmers. Alternativ hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine gesetzlichen Rechte wahrzunehmen durch eine Kontaktaufnahme unter https://privacy.bridgestone.eu?language=DE   oder unseres Ansprechpartners für den Datenschutz unter https://privacy.bridgestone.eu/index.php?tmpl=tmpl_contact_form&language=DE 

8.5       Bei der Registrierung zur Aktion können Teilnehmer sich dazu entscheiden, zukünftig weitere Informationen zu Waren und Dienstleistungen des Veranstalters zu erhalten.

Wenn der Teilnehmer sich dazu entscheidet, willigt er dabei über eine separate Einwilligungserklärung ein, dass seine Registrierungsdaten in die Newsletter-Mailinglisten des Veranstalters aufgenommen werden. Teilnehmer können sich jederzeit aus den jeweiligen Newsletter-Mailinglisten austragen, indem sie die in jeder E-Mail mitgeteilten "unsubscribe"-Abmeldeanweisungen befolgen oder den Widerruf gegenüber dem Veranstalter erklären, ohne dass dabei andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

  1. Sonstige Hinweise

9.1       Haftungsbeschränkung: Im Hinblick auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen gesetzlich vorgeschriebener zwingender Haftung, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Hinblick auf sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2       Facebook Disclaimer: Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

9.3       Aktionsänderungen und -anpassungen sind vorbehalten.

9.4       Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

9.5       Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, bzw., wenn der Käufer eine natürliche Person ist, alternativ das am Wohnort des Käufers zuständige Gericht.

9.6       Es gilt das Recht der Republik Österreich.

 

Wien, im Oktober 2021
Bridgestone Europe NV/SA,
Niederlassung Österreich